FAQ Energiegemeinschaft Grafenegg eGen - Stand 28.07.2024
1. Welche Modelle von Energiegemeinschaften gibt es?
In Österreich gibt es drei verschiedene Modelle, um die gemeinsame Nutzung einer oder
mehrerer Energieerzeugungsanlagen umzusetzen:
● Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) (ein Grundstück/Mehrparteienhaus)
● Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) (geografisch beschränkt)
Hier wird unterschieden zwischen lokalen (innerhalb eines Trafos) und regionalen
(innerhalb eines Umspannwerks) Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften.
● Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
(innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkt)
Die Grundlage für Energiegemeinschaften bildet das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG).
Die Energiegemeinschaft Grafenegg eGen ist eine regionale Erneuerbare-Energie-
Gemeinschaft. Alle Zählpunkte, die an das Umspannwerk Stratzdorf angeschlossen sind,
können in die EEG aufgenommen werden.
2. Wer darf prinzipiell an einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft teilnehmen?
Es dürfen natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale
Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Klein- und
Mittelbetriebe an einer EEG teilnehmen. Bei Privatunternehmen darf die Teilnahme nicht
deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein, das trifft gemäß den Erläuterungen
zum EAG jedenfalls bei Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen zu. Ausgenommen davon
sind Elektrizitätserzeuger im Lokal- oder Regionalbereich, die nicht von einem Versorger,
Lieferanten oder Stromhändler kontrolliert werden. Ihnen ist die Teilnahme erlaubt.
3. Ändert sich etwas an meinen bestehenden Stromverträgen?
Nein! - Alle bestehenden Stromverträge (Einspeise- oder Bezugsverträge) bleiben
unverändert bestehen.
In Zeiten, zu denen die Energiegemeinschaft keinen Strom bezieht/liefert, liefere/beziehe ich
wie gewohnt den Überschuss-/Reststrom über meine bestehenden Stromverträge.
4. Wie wird der produzierte Strom auf die Mitglieder aufgeteilt? Woher kommt
mein Strom, wenn ich an einer Energiegemeinschaft teilnehme?
Falls Sie selbst über eine PV-Anlage verfügen, bezieht Ihr Zählpunkt im ersten Schritt Strom
aus der eigenen Anlage. Bei höherem Strombedarf erfolgt im nächsten Schritt die
Stromlieferung durch die Energiegemeinschaft. Der erforderliche Reststrom wird von Ihrem
Energieversorger bereitgestellt. Derzeit verfügt die Energiegemeinschaft ausschließlich über
Photovoltaik-Strom, weshalb nur in Sonnenstunden Energie durch die Energiegemeinschaft
bereitgestellt werden kann.
5. Wie erfolgt die Datenfreigabe zur Teilnahme an der Energiegemeinschaft?
Die Datenfreigabe dient dazu, dass Sie Ihre Teilnahme an der Energiegemeinschaft
gegenüber dem Netzbetreiber bestätigen. Hierfür müssen Sie sich im Smart Meter Portal der
Netz Niederösterreich GmbH registrieren und im Menüpunkt Datenfreigabe die Anfrage
bestätigen.
https://smartmeter.netz-noe.at/.
Eine Anleitung entnehmen Sie folgendem Dokument der Netz Niederösterreich GmbH.
6. Kann ich einsehen, wie viel Strom ich aktuell aus der Energiegemeinschaft beziehe?
Über Ihr Smart-Meter-Portal (Netz NÖ) können Sie Ihre Verbräuche bzw. Produktionsdaten
der PV-Anlage bei Ausstattung eines Smart-Meters ablesen. Es gilt zu beachten, dass keine
Live-Daten verfügbar sind, sondern diese frühestens am Folgetag eingesehen werden
können. Nach den unterzeichneten Liefer- und Bezugsvereinbarungen samt
Beitrittserklärung ist eine Datenfreigabe im Smart-Meter-Portal notwendig, um den
Zählpunkt/die Zählpunkte in die EEG zu integrieren und zu aktivieren.
7. Wenn es mehr Strom-Abnehmer als Erzeuger gibt, wer wird dann bevorzugt?
Die Aufteilung in der EEG erfolgt mittels eines dynamischen Modells. Hierbei findet die
Aufteilung in Relation zur Stromproduktion statt. Die Zuordnung erfolgt pro Viertelstunde – in
dieser können sowohl die jeweiligen Verbräuche als auch Produktionskapazitäten der PV-
Anlagen abgelesen werden. Zusätzlich zur EEG bleibt Ihr Vertrag mit Ihrem bestehenden
Energieversorger aufrecht.
8. Wie hoch sind die Kosten der Mitgliedschaft?
Pro Zählpunkt erfolgt der Erwerb eines Genossenschaftsanteils für 50 €. Der
Genossenschaftsanteil wird bei Austritt wieder ausbezahlt.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 18 € pro Zählpunkt.
Beispielrechnung: Haushalt mit einem Zählpunkt für Strombezug und einer PV-Anlage:
Genossenschaftsanteil: 100 €
Mitgliedschaft: 36 € pro Jahr
Die Höhe des Energiebezugspreises, sowie der Vergütung für PV-Anlagen entnehmen Sie
der jeweiligen Vereinbarung.
9. Wie erfolgt die Kündigung der Teilnahme an der Energiegemeinschaft? - bitte in
unseren Liefer- und Bezugsvereinbarungen unsere Konditionen nochmal nachlesen
und adaptieren
Jede:r Teilnehmer:in mit ein oder mehreren Bezugs-Zählpunkten kann schriftlich mit einer
Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsletzten kündigen.
Jede:r Teilnehmer:in mit einem Einspeise-Zählpunkten kann schriftlich nach Ablauf der
Befristung von 1 Jahr mit einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Monatsletzten kündigen.